Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag in den Hotels und Ferienwohnungen
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels/Vermieters.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels/Vermieters.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel/den Vermieter zustande. Dem Hotel/Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel/der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel/Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem
Hotel/Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel/der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels/Vermieters beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels/ Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel/der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen, weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels/des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels/Vermieters an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel/Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses/dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel/Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels/ Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel/der Vermieter dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel/der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel/der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel/Vermieter der eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel/der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels/Vermieters aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel/Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels/Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels/Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
2. Das Hotelzimmer/die Ferienwohnung wird am Anreisetag bis 18:00 Uhr für Sie freigehalten. Eine spätere Anreise ist nach Absprache möglich.
3. Stornierungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Bis zu 31 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei zzgl. einer Stornierungsgebühr in Höhe von 50 EURO. Bei einer Stornierung innerhalb von 21-30 Tagen vor Anreise werden 40%, bei 8-20 Tagen vor Anreise 60% und bei weniger als 8 Tagen vor Anreise oder Nichtanreise 80% des Preises in Rechnung gestellt. Bei einer vorzeitigen Abreise können gegenüber dem Vermieter/Hotel keine Ansprüche auf Rückvergütung geltend gemacht werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel/Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Sofern zwischen dem Hotel/Vermieter und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels/Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel/Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzuges des Hotels/Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vorliegt.
Rücktritt des Hotels/Vermieters
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel/der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels/Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel/Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das
Hotel/der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel/der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere vom Hotel/Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
das Hotel/der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotel-/Ferienwohnungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels/Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels/Vermieters zuzurechnen ist.
ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hotel/der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels/Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmer-/Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel/die Ferienwohnungen dem Vermieter spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel/der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers/der Ferienwohnung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel/Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels/Vermieters
1. Das Hotel/der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels/Vermieters zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels/Vermieters auftreten, wird das Hotel/der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel/der Vermieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel/der Vermieter empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel/ Vermieter Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels/Vermieters gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz des Hotels/Vermieters, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel/der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels/Vermieters.
5. Weckaufträge werden vom Hotel/Vermieter mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel/der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotel-/Ferienwohnungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Bei Ferienwohnungen ist der Gesamtbetrag vor Anreise zu zahlen. Kommt der Mieter dieser Bedingung nicht nach, ist er verpflichtet die Bezahlung an einem vom Vermieter angegeben, seriösen Zahlungsort
vorzunehmen. Dieser muss sich im Umkreis (3 km) der Ferienwohnung befinden.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels/der Ferienwohnung. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels/der Ferienwohnung.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotel- oder Ferienwohnungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.